Aufnahmebedingungen im Schmuck- und Uhrengroßhandels e.V.
Laut unserer Verbandssatzung können Unternehmen eine Mitgliedschaft erwerben, die als Einzelunternehmen oder in Form von juristischen Personen des privaten Rechts eine Schmuck- und/oder Uhrengroßhandlung betreiben.
Der Warenumsatz muss berufsmäßig erfolgen und die Firma hat alle Funktionen eines ordentlichen Großhandelsbetriebes wahrzunehmen. Großhandel i.S. der Satzung liegt nicht vor, wenn Einzelhändler Zusammenschlüsse bilden, gleichgültig in welcher Rechtsform.
Mitgliedschaft im Schmuck- und Uhrengroßhandels e.V.
Kontakt
Bundesverband des Schmuck- und Uhren-Großhandels e.V.
Im Deutschen Branchenzentrum Schmuck und Uhren
Poststraße 1
D-75172 Pforzheim
- Geschäftsführer:
Thilo Brückner
- Telefon:
+49 (0)7231-154 39 86
- Telefax:
+49 (0)7231-154 39 87
- E-Mail:
